Die Tätigkeit als Einzelanwältin sichert zugunsten meiner Mandanten meine Unabhängigkeit und Flexibilität. Mögliche Interessenkollisionen oder konkludente Verstöße gegen die berufliche Schweigepflicht infolge der Vertretung mehrerer Beschuldigter durch Anwälte einer Kanzlei werden so vermieden. Sofern das Verfahren dazu Anlass gibt, eröffnet sich jedoch auf Wunsch des Mandanten der Weg zu einer engen Zusammenarbeit mit den Verteidigern der Mitbeschuldigten in Form der sogenannten Sockelverteidigung.

Meine Mandanten dürfen zu Recht unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs oder des Umfangs der Steuerschuld Sorgfalt, Diskretion und Schnelligkeit in der Erledigung ihres Anliegens erwarten. Sofern anhand der Akten eine Prognose über den Ausgang des Verfahrens getroffen werden kann, erfährt der Mandant dies. Sind die Vorstellungen des Mandanten über den Verfahrensausgang unrealistisch, so verhehle ich auch das nicht.

Bei der Bewertung der Schuld durch den Tatrichter stehen oft Persönlichkeitsbesonderheiten, Substanzmissbrauch oder psychiatrisch relevante Erkrankungen zur Diskussion. Anhaltspunkte für entsprechende Beeinträchtigungen ergeben sich oft bereits im ersten Gespräch. Hier biete ich die Vermittlung an Suchtberatungsstellen oder auch die Aufklärung über die Situation einer eventuellen forensisch-psychiatrischen Begutachtung an.